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Und sonst...

Butter ohne Krümel - dinge die Laune machen

LUNACHICK
Sitzt keiner am Steuer, ist keiner gefahren. Hervorragender Geistesblitz.Powder To The People, 26.09.2012 23:29

kam grade vor ein paar tagen bei...galileo dachte ich? wenns keiner gewesen ist, ist der halter des wagens schuld, und wenn er/sie/es voll war, dann wars vielleicht doch nicht mehr so ein geistesblitz.
der_acki
Sitzt keiner am Steuer, ist keiner gefahren. Hervorragender Geistesblitz.Powder To The People, 26.09.2012 23:29

kam grade vor ein paar tagen bei...galileo dachte ich? wenns keiner gewesen ist, ist der halter des wagens schuld, und wenn er/sie/es voll war, dann wars vielleicht doch nicht mehr so ein geistesblitz.LUNACHICK, 28.09.2012 09:05

aber der halter doch wohl nur, wenn er mit im wagen war, oder?
LUNACHICK
das kann ich nicht sagen, so sehr hatte ich dann nicht aufgepasst. aber kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass der halter dann nicht haften muss. meinst du so einfach käme man davon?
Powder To The People
das kann ich nicht sagen, so sehr hatte ich dann nicht aufgepasst. aber kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass der halter dann nicht haften muss. meinst du so einfach käme man davon?LUNACHICK, 28.09.2012 09:11

Haha! Da wird noch drüber debattiert. Zunächst mal: Die Polizei ist entgegen landläufiger Meinung nicht unbedingt dumm, beim Rausziehen sehen die schon wer da am Steuer sitzt. Und wenn nicht, können sie doch einigermassen Druck ausüben, bis einer erzählt wer's war. Das war einfach nur eine fixe, dumme Idee, der ich einen hohen Grad an Situationskomik zurechne.
LUNACHICK
lustige aktion ist es auf jeden fall gewesen :bigsmile:
Woas Sois...
Radikal vorgehen, sämtliche Zeugen beseitigen. Alternativ on-the-fly Blutaustausch vornehmen.
der_acki
so weit ich informiert bin, haftet der halter z.b. wenn ein dritter mit seinem pkw im parkverbot steht. da macht man es sich einfach nach dem motto: soll sich der halter doch mit dem dritten fetzen.
ob das unseren gesetzen entspricht, halte ich sogar hier für fragwürdig. eigentlich gilt immer die unschuldsvermutung.

wenn aber ein pkw im rahmen einer verkehrskontrolle angehalten wird und nur zwei betrunkene auf der rücksitzbank lümmeln, kann man doch nicht den abwesenden halter für eine trunkenheitsfahrt verurteilen, die er nicht begangen hat.
LUNACHICK
übrigens, was mir grade laune macht:

ich sitz hier ungewaschen im schlafanzug und kuschelsocken am küchentisch und mache home office. hab sogar schon ne pfanne geschrubbt! mal sehn, werd wohl gleich die wäsche zusammenlegen. sollte ich öfter machen :D
LUNACHICK
so weit ich informiert bin, haftet der halter z.b. wenn ein dritter mit seinem pkw im parkverbot steht. da macht man es sich einfach nach dem motto: soll sich der halter doch mit dem dritten fetzen.
ob das unseren gesetzen entspricht, halte ich sogar hier für fragwürdig. eigentlich gilt immer die unschuldsvermutung.

wenn aber ein pkw im rahmen einer verkehrskontrolle angehalten wird und nur zwei betrunkene auf der rücksitzbank lümmeln, kann man doch nicht den abwesenden halter für eine trunkenheitsfahrt verurteilen, die er nicht begangen hat.der_acki, 28.09.2012 09:20


sondern wen? keinen? und dann einfach das ganze auf sich beruhen lassen? wäre doch ein zu billiger trick.
der_acki
Haha! Da wird noch drüber debattiert. Zunächst mal: Die Polizei ist entgegen landläufiger Meinung nicht unbedingt dumm, beim Rausziehen sehen die schon wer da am Steuer sitzt. Und wenn nicht, können sie doch einigermassen Druck ausüben, bis einer erzählt wer's war. Das war einfach nur eine fixe, dumme Idee, der ich einen hohen Grad an Situationskomik zurechne.Powder To The People, 28.09.2012 09:18

:confused:
"wenn ihr nicht sagt, wer gefahren ist, gehen wir zu euren eltern!"
"jetzt redet schon oder wir lassen euch die luft aus den reifen."
"machs maul auf oder wir schießen deinem kumpel in den fuß!"
der_acki
so weit ich informiert bin, haftet der halter z.b. wenn ein dritter mit seinem pkw im parkverbot steht. da macht man es sich einfach nach dem motto: soll sich der halter doch mit dem dritten fetzen.
ob das unseren gesetzen entspricht, halte ich sogar hier für fragwürdig. eigentlich gilt immer die unschuldsvermutung.

wenn aber ein pkw im rahmen einer verkehrskontrolle angehalten wird und nur zwei betrunkene auf der rücksitzbank lümmeln, kann man doch nicht den abwesenden halter für eine trunkenheitsfahrt verurteilen, die er nicht begangen hat.der_acki, 28.09.2012 09:20


sondern wen? keinen? und dann einfach das ganze auf sich beruhen lassen? wäre doch ein zu billiger trick.LUNACHICK, 28.09.2012 09:22

und wenn der abwesende halter sogar ein alibi hat? nee, dann wohl eher auf sich beruhen lassen. es gibt doch so schon jede menge straftaten, die nicht aufgedeckt werden.
Powder To The People
Haha! Da wird noch drüber debattiert. Zunächst mal: Die Polizei ist entgegen landläufiger Meinung nicht unbedingt dumm, beim Rausziehen sehen die schon wer da am Steuer sitzt. Und wenn nicht, können sie doch einigermassen Druck ausüben, bis einer erzählt wer's war. Das war einfach nur eine fixe, dumme Idee, der ich einen hohen Grad an Situationskomik zurechne.Powder To The People, 28.09.2012 09:18

:confused:
"wenn ihr nicht sagt, wer gefahren ist, gehen wir zu euren eltern!"
"jetzt redet schon oder wir lassen euch die luft aus den reifen."
"machs maul auf oder wir schießen deinem kumpel in den fuß!"der_acki, 28.09.2012 09:25

Ach Quatsch, die hauen einem Gesetze um die Ohren, bis die gemeine Landpomeranze ins Heulen ausbricht. Spätestens bei "Wenn jetzt keiner was sagt, kommt ihr schön alle mit auf's Revier." singt einer.
der_acki
Ach Quatsch, die hauen einem Gesetze um die Ohren, bis die gemeine Landpomeranze ins Heulen ausbricht. Spätestens bei "Wenn jetzt keiner was sagt, kommt ihr schön alle mit auf's Revier." singt einer.Powder To The People, 28.09.2012 09:30

na ja, eigentlich glaube ich das ja auch, aber wie war das noch mit den kotzenden pferden?
Woas Sois...
Acki hat recht. Parkverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, da haftet der Halter. Trunkenheit am Steuer ist aber eine Straftat, hier muss der Täter ermittelt werden. Wenn einer mit meiner Knarre jemanden erschießt werde auch nicht ich verurteilt. Allenfalls Mittäter, wenn ich einen offensichtlich Betrunkenen meine Karre gebe.
Powder To The People
Acki hat recht. Parkverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, da haftet der Halter. Trunkenheit am Steuer ist aber eine Straftat, hier muss der Täter ermittelt werden. Wenn einer mit meiner Knarre jemanden erschießt werde auch nicht ich verurteilt. Allenfalls Mittäter, wenn ich einen offensichtlich Betrunkenen meine Karre gebe.Woas Sois..., 28.09.2012 09:31

Verschrieben? Weil das wäre ja nun was GANZ anderes.
Woas Sois...
Acki hat recht. Parkverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, da haftet der Halter. Trunkenheit am Steuer ist aber eine Straftat, hier muss der Täter ermittelt werden. Wenn einer mit meiner Knarre jemanden erschießt werde auch nicht ich verurteilt. Allenfalls Mittäter, wenn ich einen offensichtlich Betrunkenen meine Karre gebe.Woas Sois..., 28.09.2012 09:31

Verschrieben? Weil das wäre ja nun was GANZ anderes.Powder To The People, 28.09.2012 09:34


Nö, für beides gilt das Strafrecht, dass ist der Zusammenhang. Und im Strafrecht gibt es keine Halterhaftung.
Powder To The People
Ach so, du meinst wenn der Täter mit deiner Knarre erwischt wird. Weil wenn einer mit deiner Knarre erschossen wird, ohne das der Täter ein Gesicht bekommt, hast du ein Problem. Dann bist du auf jeden Fall ein wichtiger Punkt in der Beweiskette. Mal ganz abgesehen davon, dass Todesfälle logischerweise ganz anders verfolgt werden, als sonstige Straftaten.
LUNACHICK
ich find das video jetzt grad natürlich nicht -.-
FaithAndHope
übrigens, was mir grade laune macht:

ich sitz hier ungewaschen im schlafanzug und kuschelsocken am küchentisch und mache home office. hab sogar schon ne pfanne geschrubbt! mal sehn, werd wohl gleich die wäsche zusammenlegen. sollte ich öfter machen :DLUNACHICK, 28.09.2012 09:21

So unefähr mach ich das heute auch! :cheers:
-pmh-
2 richtig gute plätze für

ausgefasst! :cool: