Forum

Platten

Zoll - Brauche dringend Hilfe!

Mulaggi
Erstmal zur Ausgangslage: Vor etwa 4 Wochen habe ich eine Bestellung bei Polyvinyl aufgegeben, deren Warenwert unter dem Freibetrag lag. Eine Woche später habe ich nochmals bei Polyvinyl zugeschlagen, diesmal lag der Betrag über der Freibetragsgrenze von 22€.
Letzte Woche bekam ich vom Zoll Bescheid, dass ein Paket von Polyvinyl angekommen ist. Ich bin heute also zum Zoll, habe Rechnung und Zahlungsnachweis vorgelegt, kurz ins Paket geschaut und dann die LPs mitgenommen. Soweit alles in Ordnung.

Problem: Zu Hause angekommen fiel mir dann auf, dass ich aus Versehen die falsche Rechnung vorgelegt habe. Anstatt der ersten Bestellung (EUSt-frei) kam die zweite Bestellung (EUSt-pflichtig) an. Keine Ahnung warum ich das nicht vor Ort geschnallt habe, aber es war keineswegs Absicht. Soll ich jetzt einfach bei der nächsten Bestellung, die ja eigentlich EUSt-frei ist, die Rechnung der EUSt-pflichtigen mitnehmen? Nicht, dass mir das hinterher als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt wird... :hm:
SHITHEAD
Soll ich jetzt einfach bei der nächsten Bestellung, die ja eigentlich EUSt-frei ist, die Rechnung der EUSt-pflichtigen mitnehmen? :hm:Mulaggi, 16.12.2011 09:33


Würd ich so machen. Und falls einer fragt, isses halt ne Ersatzlieferung, weil sie in der ersten was fehlerhaftes/falsches geschickt haben...:floet:
Indo
dem is nichts hinzuzufuegen
Mulaggi
Soll ich jetzt einfach bei der nächsten Bestellung, die ja eigentlich EUSt-frei ist, die Rechnung der EUSt-pflichtigen mitnehmen? :hm:Mulaggi, 16.12.2011 09:33


Würd ich so machen. Und falls einer fragt, isses halt ne Ersatzlieferung, weil sie in der ersten was fehlerhaftes/falsches geschickt haben...:floet:SHITHEAD, 16.12.2011 09:46

Danke schonmal für die Antwort.
Bräuchte ich aber für die anstehende EUSt-freie Lieferung dann nicht die dazu passende EUST-freie Rechnung? Sonst würden die Artikel (sofern sie überhaupt darauf achten) nicht passen.
SHITHEAD
Soll ich jetzt einfach bei der nächsten Bestellung, die ja eigentlich EUSt-frei ist, die Rechnung der EUSt-pflichtigen mitnehmen? :hm:Mulaggi, 16.12.2011 09:33


Würd ich so machen. Und falls einer fragt, isses halt ne Ersatzlieferung, weil sie in der ersten was fehlerhaftes/falsches geschickt haben...:floet:SHITHEAD, 16.12.2011 09:46

Danke schonmal für die Antwort.
Bräuchte ich aber für die anstehende EUSt-freie Lieferung dann nicht die dazu passende EUST-freie Rechnung? Sonst würden die Artikel (sofern sie überhaupt darauf achten) nicht passen.Mulaggi, 16.12.2011 11:03


Uups, hab mich verschrieben. Ich meinte, du sollst die gleiche Rechnung nochmal mitnehmen, die passt ja dann zum Inhalt. Und wenn einer fragt: Ersatzlieferung. Die Fehlerhaftigkeit der ersten Lieferung hast du erst daheim bemerkt, deswegen kommst du nochmal mit derselben Rechnung...