Was ist so besonders an einem Macbook? Läuft stabiler?riotsk, 05.05.2012 11:49
Zum einen das. Ich hab das Ding jetzt 2 Jahre, das hat sich nicht einmal in der Zeit komplett aufgehängt. Wenn ein Programm mal tatsächlich schlapp gemacht hat, war es nur 'ne kleine Sache, das zu beheben. Wenn man sich einmal mit dem System vertraut gemacht hat, ist man verflucht schnell. Das Trackpad ist sehr gut verarbeitet, da sitzt jeder Klick. Den Zeiger bewege ich mittlerweile blind. Blitzschnelles Hochfahren, schnelle Updates usw. Der einzige Haken an der Sache ist, die nur 1-Jahres-Garantie von Apple (aber das gilt ja für alle Apple-Produkte). (Gott, das klingt ja hier wie 'ne Werbeanzeige)Powder To The People, 05.05.2012 11:56
Aber ich weiß, dass sie sehr kulant sind in solchen Sachen. Meine Chefin bei Esprit ist mittlerweile Manager bei Apple. Ist echt n krasses Servicekonstrukt. Ausserdem zählt auf alles in Deutschland die 2 jährige Gewährleistungspflicht. Okay, kann beim PC schwierig werden aber ist eigentlich soriotsk, 05.05.2012 12:03
Ich habe mich in letzter Zeit sehr genau mit dem Thema beschäftigt. Eher durch Zufall. Derzeit sind bei mir Wackelkontakt-Weeks, u.a. das Netzteil vom MacBook. Da ich vorher was Schlimmeres vermutet habe, musste ich mich mal schlau machen. Die gesetzliche Grundlage besteht natürlich für die 2 Jahre (Mängelhaftung) - allerdings nur für den Händler, nicht den Hersteller. Das räumt Apple sogar auf seinem Garantieschein indirekt ein. Kaufst du also direkt bei Apple, gilt das. Jetzt rechnen wir mal durch, wieviele direkte Applestores es in Deutschland gibt (wahrscheinlich aus gutem Grund
). Kaufst du das Ding bei Media Markt, musst du also damit auch zu Media Markt zurück. Die sind in dem Fall zur Überprüfung des Mangels verpflichtet. Die werden dir aber das mit der 1-Jahres-Garantie erzählen, und da Apple seine Produkte meist selbst repariert, müssten die das einschicken. Das würden Apple nicht für umsonst machen, da bei denen nur die 1-Jahres-Garantie (dann auch für den Händler) gilt. So gesehen ja erstmal nicht Problem des Käufers. Dazu wird's aber, da die gesetzliche Gewährleistung ab Kaufdatum nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr impliziert. D.h. ab da musst du denen beweisen, dass der Mangel nicht durch Eigenverschuldung auftrat oder schon bei Erhalt des Gerätes (Verarbeitungsfehler) vorhanden war. Ein Ding der Unmöglichkeit. Mag sein das Apple hier und da kulant verfährt, aber im Internet habe ich da bisher nur Gegenteiliges gelesen. Manche haben geklagt, und ein geringer Prozentsatz davon hat auch gewonnen. So nach ca. 3 Jahren Gerichtsverfahren.