Die Vermögenssteuer ist keineswegs kassiert, die ist nur ausgesetzt. Und die wurde ausgesetzt, eben weil das BVG die Ungleichbehandlung von Vermögen als verfassungswidrig erklärte. Aber das führt jetzt zu nichts.Woas Sois..., 20.03.2013 11:36 #
Es wurde bemängelt, daß die Bewertungen der einzelnen Vermögensarten ungleich gewesen seien. Der Steuersatz war der selbe, aber Grundbesitz ging zu einem geringeren Teil in das Vermögen ein, weil dort der sehr niedrige Einheitswert angesetzt wurde. Natürlich ist das verfassungswidrig. Wenn aber unterschiedliche Arten von Vermögen durch unterschiedliche Arten von Substanzsteuern abgedeckt werden, dann ist das nicht mehr verfassungswidrig.
Ich sehe nicht ein, warum einer der spart, bestraft werden soll.
Man muss davon wegkommen, Steuern als ein Art Strafe zu sehen. Das ist auch eine Art Gartenlaubenmentalität. Wer Eigentum hat, der trägt damit auch eine gewisse soziale Verantwortung. Steht auch im GG: Eigentum verpflichtet. Je mehr Eigentum du hast, desto mehr profitierst du auch von den Aufgaben, die der Staat erledigt. Damit zahlst du natürlich auch mehr Steuern. Wo ist da das Problem? Oder ist dein Problem, daß es auch an dein Erspartes gehen würde?
Und zu deinem Argument mit dem Umlauf: Das Geld im Häuschen erzielt den Effekt auch nur einmal, dann steht da ein Betongrab ohne wirtschaftlichen Sinn da. Und Geld auf dem Konto wird auch mal ausgegeben und wenn es erst im Alter ist.
Du selbst gibst das Geld für das Haus nur einmal aus. Das ist wieder diese BWLer Herangehensweise. Insgesamt wird das Geld aber immer wieder ausgegeben. Der Handwerker, der gibts weiter an Angestellte und Zulieferer, die geben das Geld weiter, von den erhobenen Steuern werden Schulen finanziert, Straßen gebaut, Sozialleistungen ausbezahlt, die wieder an Leute gehen, die auch wieder Geld ausgeben.... Liegt das Geld auf der Bank, liegt es da und tut solange nix, bis du es abhebst und ausgibst. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen. Mannomann.