Dich holt keiner mehr ein. Ich verneige mich vor dem zeitgleichen Einsteiger mit mehr als doppelter Postingrate mir gegenüber.
Forum
Und sonst...
ich denk grad...
Na ja, du warst lange vor mir. Und Eigi. Und Eagle. Und Aerpel. Peter und Rio sowieso.
Dann entdeckte ich den Assoziationsthread
Dann entdeckte ich den Assoziationsthread
Dich holt keiner mehr ein Powder To The People, 15.09.2015 20:55 #
will das irgendwer?
Mal eine Frage an die rechtlich vielleicht etwas versierteren:
Wenn ich fristgerecht innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen 14-tägigen Widerrufsrechts einen als Privatkunde abgeschlossenen Vertrag mit einem Dienstleister widerrufe, in dem ich den Widerruf dem Dienstleister per Einschreiben mit Rückantwort seitens der Post zukommen lasse, bin ich dann rechtlich auf der sicheren Seite?
Der Eingang des Dokuments ist somit bestätigt - allerdings ist da ja noch nichts über den Inhalt bekannt. Ich habe lesen müssen, dass der entsprechende Dienstleister auch einfach mal 14 Tage lang das Schreiben ignoriert bzw. "sei er noch nicht zum Bearbeiten gekommen" und somit die Frist abgelaufen sei bzw. der Widerruf dann ungültig.
Nach meinem Sachverstand ist das doch rechtlich problemlos anfechtbar, oder?
Anyone help?
Wenn ich fristgerecht innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen 14-tägigen Widerrufsrechts einen als Privatkunde abgeschlossenen Vertrag mit einem Dienstleister widerrufe, in dem ich den Widerruf dem Dienstleister per Einschreiben mit Rückantwort seitens der Post zukommen lasse, bin ich dann rechtlich auf der sicheren Seite?
Der Eingang des Dokuments ist somit bestätigt - allerdings ist da ja noch nichts über den Inhalt bekannt. Ich habe lesen müssen, dass der entsprechende Dienstleister auch einfach mal 14 Tage lang das Schreiben ignoriert bzw. "sei er noch nicht zum Bearbeiten gekommen" und somit die Frist abgelaufen sei bzw. der Widerruf dann ungültig.
Nach meinem Sachverstand ist das doch rechtlich problemlos anfechtbar, oder?
Anyone help?
Wenn du den Zugang per Rückschein bestätigen kannst bist du auf der sicheren Seite. Ja.
Alles andere verstößt ziemlich grob gegen mein Rechtsverständnis und -wissen.
Alles andere verstößt ziemlich grob gegen mein Rechtsverständnis und -wissen.
Mal eine Frage an die rechtlich vielleicht etwas versierteren:
Wenn ich fristgerecht innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen 14-tägigen Widerrufsrechts einen als Privatkunde abgeschlossenen Vertrag mit einem Dienstleister widerrufe, in dem ich den Widerruf dem Dienstleister per Einschreiben mit Rückantwort seitens der Post zukommen lasse, bin ich dann rechtlich auf der sicheren Seite?
Der Eingang des Dokuments ist somit bestätigt - allerdings ist da ja noch nichts über den Inhalt bekannt. Ich habe lesen müssen, dass der entsprechende Dienstleister auch einfach mal 14 Tage lang das Schreiben ignoriert bzw. "sei er noch nicht zum Bearbeiten gekommen" und somit die Frist abgelaufen sei bzw. der Widerruf dann ungültig.
Nach meinem Sachverstand ist das doch rechtlich problemlos anfechtbar, oder?
Anyone help?Powder To The People, 17.09.2015 10:23 #
Wie Eagle schon sagte, mit Rückschein bist du sicher. Und liegen lassen und ignorieren und dann "Frist abgelaufen" rufen hält mit Sicherheit vor keinem Richter stand.
Zudem: bei Dienstleistern (wie mir) liegt die Widerrufsfrist im Normalfall sogar bei 30 Tagen ab Zugang aller Unterlagen (inkl. Widerrufsbelehrung).
Das rechtzeitige Absenden des Briefes genügt. Der Dienstleister ist rechtlich selbst schuld, ob er seine Post liest oder nicht. Bei Zustellung wird automatisch von Kenntnis ausgegangen. Funktioniert ja auch so bei Mahnschreiben, Abmahnungen, usw.
Jeder mit Postkasten ist auch verpflichtet den laufend zu kontrollieren. Versäumnis ist allein dein Problem.
Jeder mit Postkasten ist auch verpflichtet den laufend zu kontrollieren. Versäumnis ist allein dein Problem.
Zudem: bei Dienstleistern (wie mir) liegt die Widerrufsfrist im Normalfall sogar bei 30 Tagen ab Zugang aller Unterlagen (inkl. Widerrufsbelehrung).Go Ahead Eagle, 17.09.2015 10:33 #
Das ist wohl nur Kulanz vieler Dienstleister. Gesetzlich sind nur 14 Tage geregelt.
Jedenfalls allgemein erstmal danke an alle.
Das beruhigt zunächst.
Ich hatte nämlich gelesen, dass nur die Zustellung über das Amtsgericht via Gerichtsvollzieher hundertprozentig rechtssicher wäre. Und da ich einen Sollzins für die Zwischenzeit der Rückerstattung zahlen muss (der allerdings nicht sehr hoch ist), will ich die Sache natürlich auch recht schnell beilegen. Im Interesse der anderen Seite liegt das sicher nicht.
Zudem: bei Dienstleistern (wie mir) liegt die Widerrufsfrist im Normalfall sogar bei 30 Tagen ab Zugang aller Unterlagen (inkl. Widerrufsbelehrung).Go Ahead Eagle, 17.09.2015 10:33 #
Das ist wohl nur Kulanz vieler Dienstleister. Gesetzlich sind nur 14 Tage geregelt.Powder To The People, 17.09.2015 14:12 #
Wenn dir zu Vertragsabschluss nicht alle relevanten Vertragsunterlagen, inklusive der Widerrufsbelehrung vorlagen, dann hast du 30 Tage.
Ich mein das Stichwort hierzu lautet "Haustürgeschäft".
sehr schön:
Also was erlauben sich denn diese doofen Flüchtlinge!
Die Asylanten sind Schuld, dass ich meine Platten einen Tag später bekomme!!!!!!!!!EINSEINSELF
Immer das gleiche mit denen....
Puh, ist leider hier in der Gegend mittlerweile nicht mehr so witzig mit den Flüchtlingen. Das ganze wird mittlerweile fast schon realsatirisch. Es kommen gut Tausend täglich, eine leerstehende Kaserne ist aber laut Regierung "aus sanitären Gründen" nicht geeignet. (Gehört nur nebenbei dem Bruder vom ehemaligen Verteidigungsminister Struck, der ist da ganz groß im Geschäft mit solchen Notunterkünften). Stattdessen sind sie jetzt auf einem Schwimmbadgelände untergebracht Starke Vermutung: Der treibt die Preise mit der Not hoch für seine Kaserne.
(Positiv: Die Leute helfen immer noch was geht. Und wenn sie nur mit den Kindern ein wenig spielen)
(Positiv: Die Leute helfen immer noch was geht. Und wenn sie nur mit den Kindern ein wenig spielen)
Ein letztes mal Hose an und auf in den Kampf.
Puh, ist leider hier in der Gegend mittlerweile nicht mehr so witzig mit den Flüchtlingen. Das ganze wird mittlerweile fast schon realsatirisch. Es kommen gut Tausend täglich, eine leerstehende Kaserne ist aber laut Regierung "aus sanitären Gründen" nicht geeignet. (Gehört nur nebenbei dem Bruder vom ehemaligen Verteidigungsminister Struck, der ist da ganz groß im Geschäft mit solchen Notunterkünften). Stattdessen sind sie jetzt auf einem Schwimmbadgelände untergebracht Starke Vermutung: Der treibt die Preise mit der Not hoch für seine Kaserne.
(Positiv: Die Leute helfen immer noch was geht. Und wenn sie nur mit den Kindern ein wenig spielen)Woas Sois..., 17.09.2015 21:38 #
Was da an bürokratischen Hürden, was Unterkünfte angeht, wieder im Weg rumsteht ist teilweise wirklich nur noch zum Kopfschütteln.
Moin Visions.
Heute Morgen die Kopfhörer ins Ohr und gedacht...uff ich brauch neue Musik. Wieviel gutes hab ich denn verpasst die letzten Monate? Aaaaah!!
Dream Pop ist hier gerade das große Ding der Stunde