So, ich möchte hier ungern den
spielen, aber:
1) Guter Rat ist teuer! Anwalt einschalten? Das ist eine ökonomische Abwägung: Kosten des von Dir eingeschalteten Anwalts vs. Kosten der Gegenseite (Unterlassungserklärung) + Schadensersatz
Beachte: Die 850 EUR beziehen sich nur auf den Vergleich als Ausgleich eines etwaigen Schadens. Dazu kommen noch die Anwaltskosten, d.h. ggf. zusätzlich 300-400 EUR.
2) Nichts unterschreiben ohne vorherige Prüfung. In der Regel ist der Ausgleichsbetrag (hier: 850 EUR) zu hoch angesetzt. Da ich aber nicht die konkreten Umstände (Song, Album usw.) kenne, kann ich es vorliegend nicht beurteilen.
Bei der Unterlassungserklärung ganz GENAU auf den Text achten und etwaige Folgewirkungen, vor allem Folgekosten, berücksichtigen.
3) Prozeßkostenhilfe gibt's in diesem Fall NICHT!!!! Die gibt es nur unter engen Voraussetzungen und bei entsprechender Bedürftigkeit. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten im Rahmen einer oberflächlichen Prüfung.
4) Die Auskunft der Provider an den Vertreter des Rechteinhaber sind nach einer Entscheidung des OLG Köln (bzgl Telekom) gerechtfertigt. Die Kosten trägt zunächst der Antragsteller, kann sie aber bei einem nachgewiesenen Urheberrechtsverstoß im Internet dem Verursacher auferlegen.