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Und sonst...

FIlesharing Abmahnung

kirilanad
Mein Fall:
Habe am letzten Freitag eine Abmahnung (inkl. beiliegender Unterlassungserklärung sowie Vergleichsangebot von 850€ ) einer (im Internet unter dem Thema bereits bekannten) Anwaltskanzlei bekommen bezüglich Filesharing via Bittorrent.
Dummerweise ist die Filesharing Abmahnung berechtigt, da ich tatsächlich zum genannten Zeitpunkt auch genannte Datei via bittorrent gezogen habe!
Habe mich nun im Internet in das Thema eingelesen und bin zu dem Entschluss gekommen, einen spezialisierten Anwalt mit der Klärung der Sache zu beauftragen!
Kennt ihr euch aus?

Zuletzt geändert von kirilanad

mcpete
Vorweg will ich nur sagen: Ich wars nicht!

Leider hab ich hier auch keine Erfahrungen, Filesharing kenn ich nicht. Sorry!
Woas Sois...
Puh, Pete hält sein Wort. :smile:
Ich gehe davon aus, dass du zahlen musst. Allenfalls eine Reduzierung kriegt der Anwalt noch raus (außer du bist unter 14 Jahre alt und nicht der Anschlussinhaber)
Indo
hallo, soweit ich aus meinen Medienrechtvorlesungen noch weiß ist das ein ganz heißes thema, denn: woher haben Sie deine Daten, sie haben dir also hinterherspioniert ... sprich ausspioniert, was illegal waere (zumindest als ich studiert habe, ich weiß nicht, ob es das heute noch ist). gerade bei bekannten kanzlein, geh zum anwalt, wenn du dir den nicht leisten kannst, bezahlt der staat das, dazu musst du zum amsgericht, und dort gibt es jemanden, der sich darum kuemmer, der gibt dir dann so einen zettel, mit dem du zum Anwalt gehst und dieser vertritt dich dann kostenlos (er kann aber pauschal 10euro berechnen).

toitoitoi - lass dich nicht niedermachen!
Woas Sois...
Die haben seine Daten, weil er beim Filesharing gleichzeitig auch hochlädt. Einfache IP-Adressen Auskunft über ein Amtsgericht beim Provider. Und es wär mir neu, dass bei zivilrechtlichen Sachen vom Staat ein Anwalt gestellt wird :hm:
Indo
tortzdem darf ein provider nicht einfach auf anfrage von xy einen kunden und dessen daten freigeben, das ist gott sei dank (noch) in unserem schoenen land geregelt. Da bedarf es schon einem enromen aufwand um die daten herausgerueckt zu bekommen und die decken sich meist nicht mit den kosten. Ich kenne einige faelle, wo basierend auf diesem grund die beschuldigten wesentlich weniger oder gar nichts gezahlt haben!

und ja, der Staat zahlt anwaelte bzw. die Kosten in unserem Land auch fuer Zivile klagen, habe ich waerend meiner Studienzeit öfters genutzt gegen saeumige Studentenjobverteiloer ... :klugscheiss:
Woas Sois...
tortzdem darf ein provider nicht einfach auf anfrage von xy einen kunden und dessen daten freigeben, das ist gott sei dank (noch) in unserem schoenen land geregelt. Da bedarf es schon einem enromen aufwand um die daten herausgerueckt zu bekommen und die decken sich meist nicht mit den kosten. Ich kenne einige faelle, wo basierend auf diesem grund die beschuldigten wesentlich weniger oder gar nichts gezahlt haben!Indo, 07.06.2013 20:31 #


Das geht ja auch ganz offiziell über ein Amtsgericht oder Landgericht. Bei der Telekom z.b. über das OLG Köln. Rechteinhaber wendet sich an Amtsgericht (mit einer mehr oder weniger guten Begründung) und die fragen beim Provider.
Indo
klar und all diese OLG's in diesem nseren schönen Land, die nebenbeibemerkt stöhnen, weil sie viel zu überlastet sind,haben ichts anderes zu tun, als fuer hans und franz, bei der begruendung, da laed wohl jemand was illegal im netzt hoch und runter, nette blankoscheine auszustelln ... sorry, gut das wir davon noch recht weit enterfernt sind
Woas Sois...
Genauso läuft es aber, wegen Überlastung winken die jeden Schmarrn durch. Außerdem wenden sich da ja Anwälte als Vertreter der Rechteinhaber ans Gericht. 100.000 Abmahnungen pro Jahr sind es anscheinend.
ZIRKEL
Mein Fall:
Habe am letzten Freitag eine Abmahnung (inkl. beiliegender Unterlassungserklärung sowie Vergleichsangebot von 850€ ) einer (im Internet unter dem Thema bereits bekannten) Anwaltskanzlei bekommen bezüglich Filesharing via Bittorrent.
Dummerweise ist die Abmahnung berechtigt, da ich tatsächlich zum genannten Zeitpunkt auch genannte Datei via bittorrent gezogen habe!
Habe mich nun im Internet in das Thema eingelesen und bin zu dem Entschluss gekommen, einen spezialisierten Anwalt mit der Klärung der Sache zu beauftragen!
Kennt ihr euch aus?kirilanad, 07.06.2013 17:02 #


auf jeden fall einen anwalt einschalten!

die unterlassungserklärungen haben es in sich. wenn du das unterschreibst gibts du denen das recht noch mehr geld von dir zu verlangen, da ich mal davon ausgehe das du nicht nur eine sache runtergeladen hast, und damit hast du dich dann schon im voraus für alles weiter schuldig erklärt.

und, ja die dürfen seine daten beim provider anfordern. das ist ne Gesetzeslücke. dagegen ist es für dich fast unmöglich das gegenteil zu behaupten, wenn du es selbst nicht gewesen bist und jemand 3. das irgendwie gemacht hat. deswegen spezialisieren sich gewisse anwälte darauf solche abmahnungen zu verschicken. viele bezahlen und unterschreiben aus angst.

gehe zum anwalt, lass dir ne neue unterlassungserklärung schreiben und die strafe auf die hälfte reduzieren. das nehmen die meist auch. und wenn du knapp bei kasse bist und das belegen kannst geht auch ne ratenzahlung.


mit den anwaltskosten zusammen ist das zwar immer noch teuer, aber sicher und erledigt.
2006heino
So, ich möchte hier ungern den :klugscheiss: spielen, aber:

1) Guter Rat ist teuer! Anwalt einschalten? Das ist eine ökonomische Abwägung: Kosten des von Dir eingeschalteten Anwalts vs. Kosten der Gegenseite (Unterlassungserklärung) + Schadensersatz
Beachte: Die 850 EUR beziehen sich nur auf den Vergleich als Ausgleich eines etwaigen Schadens. Dazu kommen noch die Anwaltskosten, d.h. ggf. zusätzlich 300-400 EUR.

2) Nichts unterschreiben ohne vorherige Prüfung. In der Regel ist der Ausgleichsbetrag (hier: 850 EUR) zu hoch angesetzt. Da ich aber nicht die konkreten Umstände (Song, Album usw.) kenne, kann ich es vorliegend nicht beurteilen.
Bei der Unterlassungserklärung ganz GENAU auf den Text achten und etwaige Folgewirkungen, vor allem Folgekosten, berücksichtigen.

3) Prozeßkostenhilfe gibt's in diesem Fall NICHT!!!! Die gibt es nur unter engen Voraussetzungen und bei entsprechender Bedürftigkeit. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten im Rahmen einer oberflächlichen Prüfung.

4) Die Auskunft der Provider an den Vertreter des Rechteinhaber sind nach einer Entscheidung des OLG Köln (bzgl Telekom) gerechtfertigt. Die Kosten trägt zunächst der Antragsteller, kann sie aber bei einem nachgewiesenen Urheberrechtsverstoß im Internet dem Verursacher auferlegen.
ZIRKEL
So, ich möchte hier ungern den :klugscheiss: spielen, aber:2006heino, 09.06.2013 21:53 #


Das meiste wurde ja schon hier im thread erwähnt ;)

Ohne anwalt würde ich es auf keinen fall machen. Dafür ist das unterlassungssschreiben schon zu tricky. Und der anwalt kann der gegenseite vorschlagen nur den halben begrag zu zahlen. Das nehmen die sehr oft auch, weil es nur um schnelles geld geht. Mit den anwaltskosten kommst du dann auch nicht wesentlich billiger davon, aber du bist auf der sicheren seite.
Aber strafe muss sein.
Du kannst natürlich auch alles ignorieren und hoffen das sie sich nicht mehr melden. Nach 3 jahren ist das verjährt.
dagoth
Du kannst natürlich auch alles ignorieren und hoffen das sie sich nicht mehr melden. Nach 3 jahren ist das verjährt.ZIRKEL, 10.06.2013 04:25 #


This.
eigenwert
Dafür gibt's sogar nen eigenen Fred.
Go Ahead Eagle
Dafür gibt's sogar nen eigenen Fred.eigenwert, 10.06.2013 10:53 #

Oh ja. Dauert aber noch etwas bis zur Verjährung.
Dafür ist er gratis!
eigenwert
Um nicht zu sagen: umsonst :cool: !
Go Ahead Eagle
Guter Rad ist gar nicht so toier.
HIRNTOT
Das meiste wurde ja schon hier im thread erwähnt ;)ZIRKEL, 10.06.2013 04:25 #

Ja? Find ich gar nicht, hab gerade diesen Beitrag mit dem größten Interesse gelesen.

@kiriland: Darf man fragen, was du runtergeladen hast? Oder lässt sich nicht feststellen, wegen welcher Dateien die sich gemeldet haben?

Ich mach das ja inzwischen eigentlich gar nicht mehr. Aber neulich hab ich mir nach langer Pause noch mal slsk installiert, weil ich einen bestimmten Song, den ich testhören wollte, partout nirgends gefunden hab. Bei slsk gibt's ihn natürlich.
ZIRKEL
Also das meiste sollte doch mitlerweile bekannt sein. Wird doch überall im netz beschrieben. Tödlich ist bei der sache eigentlich "nur" der upload. Der download einer copy für dich interessiert die nicht, aber 300, die du theoretisch per upload davon weggibst, interessiert die.