Elektronische Zustellung in FinanzOnline ab 2013
Das Abgabenänderungsgesetz 2012 sieht eine Änderung für die elektronische Zustellung von Erledigungen der Finanzbehörden ab 1.1.2013 vor. Nunmehr ist die elektronische Zustellung in die FinanzOnline-Databox ohne Zustimmung des Empfängers zulässig, sofern Sie über einen FinanzOnline-Zugang verfügen. Allerdings ist vorgesehen, dass jeder Abgabenpflichtige und Parteienvertreter auf die elektronische Form der Zustellung verzichten kann.
Beim erstmaligen Einstieg eines Teilnehmers nach dem 07.01.2013 wird automatisch die elektronische Zustellung aktiviert und dem Teilnehmer ein Hinweis in FinanzOnline angezeigt, ob er auf die elektronische Zustellung verzichten möchte.
Tja,so leicht kann man diesen verdammten Hinweis übersehen.
Meine Lieblingsstelle:
Bitte beachten Sie: Ab dem Einlangen eines Bescheides in der FinanzOnline-Databox gilt der Bescheid als rechtskräftig zugestellt; unabhängig davon, ob Sie den Bescheid aufgerufen und gelesen haben oder nicht. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung beginnen allfällige Rechtsmittelfristen zu laufen! Sollten Sie künftig Bescheide elektronisch zugestellt bekommen und – aus welchem Grund auch immer – nicht regelmäßig Ihre FinanzOnline-Databox abfragen, kann dadurch eine Rechtsmittelfrist (zB Berufungsfrist) versäumt werden!
Ich sehe es schon kommen.Ich gehe da Montag hin und bekomm ein "Tja,Pech gehabt." entgegen geschleudert.
Tja,dann werd ich halt solange nebenher Schwarzarbeit betreiben,bis der Betrag gedeckt ist.