würde es auch echt machen wie DerBolzen sagt: Mahnung per Einschreiben schicken, dann könnt ihr sicher sein dass er die bekommen hat. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Rein theoretisch reicht auch eine mündliche Mahnung à la "Wenn es bis zum soundso Vielten nicht da ist, will ich mein Geld zurück", schriftlich ist aber immer nochmal besser für euch, da es im Zweifel vom Anwalt verwendet werden kann.
Ansonsten, wenn ihr per Überweisung gezahlt habt, könnt ihr das Geld rein theoretisch zurückbuchen, wobei ich da die Fristen nicht weiß...
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Verkaufe Alchemy Index, Salival Box, BSF/Jazzman'sNeedle u.a.
Das mit der Rückbuchung ist aber reine Kulanzsache, und es kommt auf die einzelnen Banken an.
Das wird sicher nicht bei allen Bestellern gehen, und der Rest muss dann doch das Mahnverfahren anwenden - bei insgesamt kleinerem Streitwert.
Das wird sicher nicht bei allen Bestellern gehen, und der Rest muss dann doch das Mahnverfahren anwenden - bei insgesamt kleinerem Streitwert.
Das mit dem Einschreiben wäre eine Möglichkeit! Ich persönlich würde die morgige Post (und die heutige da ich die noch nicht hab) noch abwarten und dann mal so ein Schreiben aufsetzen und hier posten damit wir das alle versenden können. Allerdings bräuchten wir dazu noch eine vollständige Adresse..!
Gut möglich,dass er erst die ganzen Sachen jetzt selber kaufen muss,damit er sie euch zusenden kann.
Alles ist moglich.JustusMeinFreund, 27.09.2013 12:30 #
Mal ehrlich, wer verkauft denn bitte hier im Forum was und bestellt das ganze erstmal nach dem Eingang des Geldes???
Auch wenn das vielleicht so mancher Mailorder macht(bei jpc hab ich grade das Problem), glaube kaum, dass so auch Leute wie du und ich handeln.
Wer will den garantieren, dass es ALLE "Produkte" noch gibt?
Wenn man hier im Forum was verkauft, mal angenommen ernsthaft, dann hat man das auch tasächlich.
Glaube zur Sicherheit werd ich in Zukunft Bilder der Waren machen und mit reinstellen, damit sich keiner verarscht fühlt.
Also da es hier um eine Nichterfüllung des Kaufvertrages geht, wäre das keine Mahnung in dem Sinne. Man setzt da eine Frist, schriftlich (!), nach der man dann vom Kaufvertrag zurücktreten kann:
§ 323 Abs. 1 BGB: Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Nach der Frist erklärt man dem Vertragspartner, das man vom Kaufvertrag zurücktritt, und die geleisteten Zahlungen daher zurück haben möchte. Dann hat man darauf einen rechtlichen Anspruch, mit dem man zum Anwalt latscht, wenn das Geld nicht kommt. Am einfachsten natürlich wenn ihr euch zusammen tut und einer von euch das Einschreiben aufsetzt. Wenn er da nicht drauf reagiert, wird es teuer für ihn.
§ 323 Abs. 1 BGB: Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Nach der Frist erklärt man dem Vertragspartner, das man vom Kaufvertrag zurücktritt, und die geleisteten Zahlungen daher zurück haben möchte. Dann hat man darauf einen rechtlichen Anspruch, mit dem man zum Anwalt latscht, wenn das Geld nicht kommt. Am einfachsten natürlich wenn ihr euch zusammen tut und einer von euch das Einschreiben aufsetzt. Wenn er da nicht drauf reagiert, wird es teuer für ihn.
Zurückbuchen geht doch nur bei Bankeinzug, bei einer Überweisung gibt es keinen Anspruch darauf bei der Bank.
oh man, was für ein bockmist hier. hoffe, das klärt sich alles (zum guten)
gerade ging keiner ran....
vllt. ist er bei der post und bringt unsere Platten hin.
das liest sich in hinblick auf die entwicklung hier beinahe sarkastisch.
Als Betroffener muss ich da etwas mit Humor rangehen
Zeit für Crackni... mit Lötkolben!
Als Betroffener muss ich da etwas mit Humor rangehen Thoughtsky, 27.09.2013 14:54 #
löblich. ich würd ja kochen. tust du aber sicher auch.
Zuletzt geändert von frau-lotte
gerade erreicht.... ist krank.
will es aber heute(!) zur post bringen und mir nachher die tracking nummer mailen. (hab ihm meine mail adresse gegeben).
naaaa mal sehen....
will es aber heute(!) zur post bringen und mir nachher die tracking nummer mailen. (hab ihm meine mail adresse gegeben).
naaaa mal sehen....
ich denk, internet funktioniert nicht? da wird er wohl auch keine trackingnummer mailen...
ich wünsch euch natürlich viel glück.
ich wünsch euch natürlich viel glück.
leute. ich finds mittlerweile schon fast... fast lustig.
er wollte erst über whats-app schicken. hab ich aber nicht.
wir werden sehen.
er wollte erst über whats-app schicken. hab ich aber nicht.
wir werden sehen.
na da bin ich ja mal gespannt. alle trackingnummern oder nur deine?
sorry, aber das stinkt jetzt echt zum Himmel!
keine ahnung. wohl erstmal nur meine....
das problem ist: ich hab die tel. nummern(!), die adresse, den namen.
wo soll das alles hinführen? verstehe ich absolut nicht...
das problem ist: ich hab die tel. nummern(!), die adresse, den namen.
wo soll das alles hinführen? verstehe ich absolut nicht...