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Und sonst...

ich denk grad...

kidOhri
wieder im lande?frau-lotte, 23.10.2013 15:55 #

Ja, körperlich schon. Irgendwie. Der Rest ist noch im Zombiemodus. haha
AERPELSCHLOT
na da hst du doch schlagkräftige argumente dafür!frau-lotte, 23.10.2013 15:57 #



Richtig. Ich bin mir auch sicher, was das angeht. Das Problem ist momentan mein (noch-)Arbeitgeber.

Okay, verstanden. Du nennst immer mehr Punkte, die für einen Wechsel sprechen, als ob du dich selbst überzeugen müsstest. Kann das sein, daß das Einzige, was dich hindert, den Schritt zu gehen, die Situation deiner Freundin ist?AERPELSCHLOT, 23.10.2013 15:59 #


Siehe oben.Drunken Third, 23.10.2013 15:59 #


Was hast du denn für Kündigungsfristen? Ist der neue Job nach der Frist vergeben? Ansonsten mal ein klärendes Gespräch mit dem Chef, daß du dich fest entschlossen hast und es jetzt nett wäre, wenn er mal nach der ganzen Zeit, die du für ihn gearbeitet hast, er jetzt mal was für dich tun könnte.
frau-lotte
wieder im lande?frau-lotte, 23.10.2013 15:55 #

Ja, körperlich schon. Irgendwie. Der Rest ist noch im Zombiemodus. hahakidOhri, 23.10.2013 16:00 #

dann willkommen zurück!!
Drunken Third
Was hast du denn für Kündigungsfristen? Ist der neue Job nach der Frist vergeben? Ansonsten mal ein klärendes Gespräch mit dem Chef, daß du dich fest entschlossen hast und es jetzt nett wäre, wenn er mal nach der ganzen Zeit, die du für ihn gearbeitet hast, er jetzt mal was für dich tun könnte.AERPELSCHLOT, 23.10.2013 16:09 #


Alles gute Tipps, meine Situation ist aber komplizierter. Ich musste vor drei Jahren eine Verpflichtung eingehen, um mich fortbilden zu können. Diese Verplfichtung beinhaltet eine Rückzahlklausel, wenn man vor Ablauf der Zeit (fünf Jahre) aus eigenem Antrieb den Arbeitgeber wechselt. Da geht es jetzt um einiges an Kohle, die ich nicht aufbringen kann / will. Ich bin immer noch dabei, vorsichtig nachzufühlen, wie ernst es der Firma wiklich mit dieser Klausel ist. Es hat so einen Fall noch nicht gegeben (laut Betriebsrat), deswegen ist jetzt viel Fingerspitzengefühl angesagt. Man darf nicht vergessen, ich arbeite nicht beim Heizungsmontuer um die Ecke, sondern in einem der größten Konzerne der Welt, da muss man genau gucken, wen man anspricht. Der Betriebsrat will jetzt aber persönlich beim Personalmanager anklopfen, um zu gucken, was der sagt. Wie gesagt, sowas ist noch nicht vorgekommen.

Ich weiß auch gar nicht, ob es so gut ist, so ins Detail zu gehen. Aber hier ist es wohl einigermaßen ungefährlich.
AERPELSCHLOT
Alles gute Tipps, meine Situation ist aber komplizierter. Ich musste vor drei Jahren eine Verpflichtung eingehen, um mich fortbilden zu können. Diese Verplfichtung beinhaltet eine Rückzahlklausel, wenn man vor Ablauf der Zeit (fünf Jahre) aus eigenem Antrieb den Arbeitgeber wechselt. Da geht es jetzt um einiges an Kohle, die ich nicht aufbringen kann / will. Ich bin immer noch dabei, vorsichtig nachzufühlen, wie ernst es der Firma wiklich mit dieser Klausel ist. Es hat so einen Fall noch nicht gegeben (laut Betriebsrat), deswegen ist jetzt viel Fingerspitzengefühl angesagt. Man darf nicht vergessen, ich arbeite nicht beim Heizungsmontuer um die Ecke, sondern in einem der größten Konzerne der Welt, da muss man genau gucken, wen man anspricht. Der Betriebsrat will jetzt aber persönlich beim Personalmanager anklopfen, um zu gucken, was der sagt. Wie gesagt, sowas ist noch nicht vorgekommen.

Ich weiß auch gar nicht, ob es so gut ist, so ins Detail zu gehen. Aber hier ist es wohl einigermaßen ungefährlich.Drunken Third, 23.10.2013 16:21 #


Das ist dann wirklich problematisch, wenn die sich da auf nix einlassen. Schon mal mit dem neuen Arbeitgeber gesprochen, inwiefern der die Kosten oder einen Teil davon übernehmen würde? Schließlich profitiert er ja davon auch, oder kannste das Wissen aus der Fortbildung nicht im neuen Job nutzen?
pixiesa
Drunken, hast du denn nach der Fortbildung mehr Lohn erhalten ? Wenn nicht kann man (glaube ich) ganz unproblematisch den Job wechseln. Ich kann mich da nur auf einen Freund berufen der in der gleichen Situation war. Er hat zwei Jahre lang eine Abendschule besucht und dadurch einen qualifizierten Abschluss gemacht. Der Arbeitgeber (ein großer Stromanbieter) hatte es bezahlt, dadurch auch davon profitiert aber den Lohn nicht angehoben. Als er weg ging bekam er sogar noch eine Abfindung.
Woas Sois...
Wenn der Drunken einen Fortbildungsvertrag mit der Fünfjahresklausel unterschrieben hat, gibt es erstmal wenig daran zu rütteln. Man kann versuchen den Rückzahlungsbetrag zu verringern, da du dein erworbenes Wissen ja eine zeitlang eingebracht hast.
Also, z.B. 3 von 5 Jahren hast du eingebracht, dann dürfte die Restsumme nur noch 2/5 sein.
Drunken Third
Das ist dann wirklich problematisch, wenn die sich da auf nix einlassen. Schon mal mit dem neuen Arbeitgeber gesprochen, inwiefern der die Kosten oder einen Teil davon übernehmen würde? Schließlich profitiert er ja davon auch, oder kannste das Wissen aus der Fortbildung nicht im neuen Job nutzen?AERPELSCHLOT, 23.10.2013 16:27 #


Ja, ist aussichtslos. Das würde einem "Freikaufen" gleichkommen. Die beiden Firmen arbeiten teilweise zusammen bzw. sind im gleichen Lobbyverband, die wollen sich einfach den Ärger sparen.

Drunken, hast du denn nach der Fortbildung mehr Lohn erhalten ? Wenn nicht kann man (glaube ich) ganz unproblematisch den Job wechseln. Ich kann mich da nur auf einen Freund berufen der in der gleichen Situation war. Er hat zwei Jahre lang eine Abendschule besucht und dadurch einen qualifizierten Abschluss gemacht. Der Arbeitgeber (ein großer Stromanbieter) hatte es bezahlt, dadurch auch davon profitiert aber den Lohn nicht angehoben. Als er weg ging bekam er sogar noch eine Abfindung.pixiesa, 23.10.2013 16:29 #


So in etwa hab ich die Rechtslage auch verstanden. Trifft auch zu, noch habe ich keinen meiner Qualifikation entsprechenden Posten. ABER: ich will auf jeden Fall einen Rechtsstreit verhindern, sowohl in meinem Interesse, als auch in dem des potenziell neuen Arbeitgebers. Auch wenn ich Rechtsbeistand durch die Gewerkschaft bekommen.
Das muss aber so zu regeln sein.
Drunken Third
Wenn der Drunken einen Fortbildungsvertrag mit der Fünfjahresklausel unterschrieben hat, gibt es erstmal wenig daran zu rütteln. Man kann versuchen den Rückzahlungsbetrag zu verringern, da du dein erworbenes Wissen ja eine zeitlang eingebracht hast.
Also, z.B. 3 von 5 Jahren hast du eingebracht, dann dürfte die Restsumme nur noch 2/5 sein.Woas Sois..., 23.10.2013 16:34 #


Ist sogar festgeschrieben, die Summe reduiziert sich um 1/60 für jeden Monat, den ich da bin.
kidOhri
Ich hab grad versucht in irgendwelchen Threads anzufangen mit nachlesen, aber uuuuuggghhhhh... :messer:
Sagt mir mal, wos abging, die letzten drei Monate. Wer ist neu hier? Welche Alben muss ich mir unbedingt anhören? Wie wars im Schloss?
CYBERBORIS
Ich hab grad versucht in irgendwelchen Threads anzufangen mit nachlesen, aber uuuuuggghhhhh... :messer:
Sagt mir mal, wos abging, die letzten drei Monate. Wer ist neu hier? Welche Alben muss ich mir unbedingt anhören? Wie wars im Schloss?kidOhri, 23.10.2013 17:33 #


Willkommen zurück, Tina. Deine Fragen kann ich dir so aus der Hüfte nicht beantworten, aber das musste gesagt werden! Schön, dass du wieder da bist! :smile:
OneFingerSalute
Kiddo ist wieder da, sehr schön.
Powder To The People
Welcome Back, Kiddo!

Mal kurze Frage an die Betreffenden:

Geht Musiksammler.de grad bei euch? Ich krieg da grad nur eine unvollständige Seite.:hm:
Woas Sois...
Ebenfalls willkommen!

Musiksammler geht bei mir auch nicht richtig.
eigenwert
Ich sammel in der Wirklichkeit only.
Ok, im Ernst: was ist das denn für eine Seite, wenn mal jemand den Zündschlüssel dafür hat?
Powder To The People
Können wir dir im Moment nicht zeigen.:bigsmile:
eigenwert
Und vortanzen sicher auch nicht...:hm:
Weil ich schon immer zu blöd war, einen Tanz zu verstehen.
Das ist immer so ein Hin & Her, eijeijei.
schmirglie
Wenn der Drunken einen Fortbildungsvertrag mit der Fünfjahresklausel unterschrieben hat, gibt es erstmal wenig daran zu rütteln. Man kann versuchen den Rückzahlungsbetrag zu verringern, da du dein erworbenes Wissen ja eine zeitlang eingebracht hast.
Also, z.B. 3 von 5 Jahren hast du eingebracht, dann dürfte die Restsumme nur noch 2/5 sein.Woas Sois..., 23.10.2013 16:34 #

Total offtopic, aber: Ich kann einfach nicht glauben, dass der Post von diesem lustigen Kerl kommt, der das ganze Wochenende lang nur tiefstes bayrisch geredet hat. Der ist wohl zweisprachig aufgewachsen? :hm:
Olsen
Quatsch, das ist 'ne hundsordinäre schizophrene Störung.
Woas Sois...
Olsen hat es erkannt. Ich quatsche auch erst seit meinem Schlaganfall so, vorher war es reinstes plattdeutsch.