Liegt ein Rückumschlag bei? Einer, der bestenfalls die gleich folgende Floskel schon drauf stehen hat?
Ansonsten: Du musst nur "Porto zahlt Empfänger" raufschreiben.
Forum
Und sonst...
Hilfe, Ich hab da mal ne Frage.
In dem Fall würde ich die Frage hier nicht stellen.
Ich probiere es mit dem Hinweis, danke für den Tipp.
Ich probiere es mit dem Hinweis, danke für den Tipp.
Kein Ding nicht.
Ansonsten: Du musst nur "Porto zahlt Empfänger" raufschreiben.fennegk, 22.10.2019 18:43 #
Echt jetzt?! Das geht?
Warum kaufe und klebe ich überhaupt noch Briefmarken?
Naja, der Empfänger kann ja die Annahme verweigern.
Doof ist diese Briefmarkerei aber trotzdem. Ich hab aufs Jahr so wenig Briefe zu frankieren, dass ich immer von der schier jährlichen Portoerhöhung eingeholt werde. Und dann muss ich doch wieder zur Postagentur rennen wegen irgendwelcher doofer 1,2-Cent-Additionsmarken.
Früher gab's für diesen Quadratquatsch wenigstens noch nen Automaten.
Doof ist diese Briefmarkerei aber trotzdem. Ich hab aufs Jahr so wenig Briefe zu frankieren, dass ich immer von der schier jährlichen Portoerhöhung eingeholt werde. Und dann muss ich doch wieder zur Postagentur rennen wegen irgendwelcher doofer 1,2-Cent-Additionsmarken.
Früher gab's für diesen Quadratquatsch wenigstens noch nen Automaten.
Naja, der Empfänger kann ja die Annahme verweigern.eigenwert, 22.10.2019 20:14 #
Und wer zahlt dann?
Die Arbeit der Post ist ja trotzdem im vollen Umfang angefallen.
Gibts da einen Rettungsfonds für unfrankierte und unerwünschte Briefe?
Werden diese danach auf Auktionen versteigert - ähnlich wie Koffer am Flughafen?
Nee, keine Ahnung, ich hab das ja noch nie getan.
Aber vermutlich fällt's dann doch wieder auf den Absender zurück, mit Russen-Inkasso, Whirlpoolverbot und all diesen Schikanen.
Prinzipiell schon, aber ich würde es nicht übertreiben und halt nur in den Fällen machen, wo man schon erwarten würde, 'nen frankierten Rückumschlag bekommen haben zu müssen.Ansonsten: Du musst nur "Porto zahlt Empfänger" raufschreiben.fennegk, 22.10.2019 18:43 #
Echt jetzt?! Das geht?
Warum kaufe und klebe ich überhaupt noch Briefmarken?Go Ahead Eagle, 22.10.2019 19:47 #
---
Naja, der Empfänger kann ja die Annahme verweigern.Passiert aber eher bei privatmenschlichen Empfängern; würde der Zeugenbrief bspw. an die Versicherung gehen, könnte das durchaus klappen - zumal bei der Masse, die die täglich bekommen, das vielleicht auch einfach durchrutscht.
[...]
Früher gab's für diesen Quadratquatsch wenigstens noch nen Automaten.eigenwert, 22.10.2019 20:14 #
Und zu den Automaten: Keiner mehr in der Nähe? Wobei ich auch zweidreitäglicher Erfahrung aber sagen kann, dass man besser 'ne Fehlwertmarke malt, als eine an so einem Ding zu ziehen.
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Wenn du deine Adresse als vorbildlicher Absender vermerkt haben solltest, flattert das Ding natürlich gerne zielgenau zurück und du zahlst ein vielfaches dessen was du an Porto hättest berappen müssen - schließe ich mal daraus, was passiert, wenn ein Brief ankommt, der falsch frankiert wurde und sollten auch nur 15 cent fehlen.Naja, der Empfänger kann ja die Annahme verweigern.eigenwert, 22.10.2019 20:14 #Und wer zahlt dann?
Die Arbeit der Post ist ja trotzdem im vollen Umfang angefallen.
Gibts da einen Rettungsfonds für unfrankierte und unerwünschte Briefe?
Werden diese danach auf Auktionen versteigert - ähnlich wie Koffer am Flughafen?Go Ahead Eagle, 22.10.2019 20:23 #
Sollte aber der Absender nicht zu ermitteln sein, dann geht der Brief auf professionellem Wege den Weg alles irdischen.
Nicht, dass die Post nicht auch so und regulär Briefe verlieren kann.
Wenn ich also einen Brief an mich selber adressierte, als Absender Familie Wüstenfuchs in der Saharastr. angäbe und bei Zustellung die Annahme verweigerte....dann müsste die Sendung entgeltfrei und punktgenau bei dir landen?
Das klingt verworren-spannend.
Die Grundidee eines jeden David-Lynch-Films.
Die Grundidee eines jeden David-Lynch-Films.
kennt sich jemand mit lohnfortzahlungen im krankheitsfall aus? eagle vielleicht? ich weiß, dass 6 wochen lang der arbeitgeber zahlt, dann springt die versicherung ein und zahlt 70% (?) vom nettolohn (?). wie lange? und - das ist grad für mich entscheidend - was ist, wenn man 2 wochen krank war, dann 2 wochen urlaub hatte, sich danach wegen derselben sache aber wieder krank meldet? was wird da wie berechnet? neue frist, oder wär ich jetzt schon bei rückwirkend 4 wochen?
Grundlage:
Nach der 6. Krankheitswoche springt die Krankenkasse ein.
Bis zur 78. Krankheitswoche wird Krankengeld gezahlt.
70 % vom Brutto (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) oder 90 % vom Netto.
Der geringe Wert wird genommen.
Hiervon wird noch der halbe Beitrag zur Renten- und zur Pflegeversicherung (gg. + Kinderlosenzuschlag) abgezogen.
Edit: Pi x Daumen fehlt Dir ca. 1/3 vom gewohnten Netto.
Nach der 6. Krankheitswoche springt die Krankenkasse ein.
Bis zur 78. Krankheitswoche wird Krankengeld gezahlt.
70 % vom Brutto (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) oder 90 % vom Netto.
Der geringe Wert wird genommen.
Hiervon wird noch der halbe Beitrag zur Renten- und zur Pflegeversicherung (gg. + Kinderlosenzuschlag) abgezogen.
Edit: Pi x Daumen fehlt Dir ca. 1/3 vom gewohnten Netto.
Zuletzt geändert von Go Ahead Eagle
Sicher: Die 6 Wochen beziehen sich auf ein Jahr, beginnend mit der ersten Krankschreibung wegen derselben (!) Sache. Du wärst also jetzt bei 4 Wochen.
Unsicher: Ist dazwischen eine Krankschreibung wegen einer anderen Sache, beginnt die Zeit neu.
Unsicher: Ist dazwischen eine Krankschreibung wegen einer anderen Sache, beginnt die Zeit neu.
Es gibt immer darum, ob man wegen der selben Ursache krangeschrieben ist.
Warst du während des Urlaubs krankgeschrieben, so hast du keinen Urlaub genommen und warst durchgehend krank.
Hattes du wirklich Urlaub hast du 2 Wochen + die Krankheitszeit die nach dem Urlaub begonnen hat.
Der Urlaub unterbricht dann die Dauer der Krankschreibung.
Warst du während des Urlaubs krankgeschrieben, so hast du keinen Urlaub genommen und warst durchgehend krank.
Hattes du wirklich Urlaub hast du 2 Wochen + die Krankheitszeit die nach dem Urlaub begonnen hat.
Der Urlaub unterbricht dann die Dauer der Krankschreibung.
Sicher: Die 6 Wochen beziehen sich auf ein Jahr, beginnend mit der ersten Krankschreibung wegen derselben (!) Sache. Du wärst also jetzt bei 4 Wochen.czerkus, 05.01.2020 14:58 #
Wichtig: es liest sich, als wäre er nach der ersten Krankschreibung wieder gesund und im Urlaub und hat sich jetzt erneut krank schreiben lassen. Er hat also keine 4 Wochen am Stück, sondern bloß 2 Wochen plus nun die neue Krankschreibung.
auf dem papier stimmt es, wie eagle es schreibt. mein arbeitgeber weiß jedoch, dass ich eigentlich durchgängig auch während der urlaubszeit wegen derselben sache krank war. also ermessenssache seinerseits?
Warst du während des Urlaubs krankgeschhrieben und hast dementsprechend keinen Urlaub genommen? Ermessenssache sollte das nicht sein, sondern so wie Eagle schrieb: "Warst du während des Urlaubs krankgeschrieben, so hast du keinen Urlaub genommen und warst durchgehend krank."
So oder so: Gute Besserung!
Ja, ich hab mich unklar ausgedrückt: 2 Wochen vorher, dann 2 Wochen Urlaub (wenn wirklich Urlaub und keine Krankschreibung), jetzt wieder 2 Wochen krank -> 4 Wochen
So oder so: Gute Besserung!
Sicher: Die 6 Wochen beziehen sich auf ein Jahr, beginnend mit der ersten Krankschreibung wegen derselben (!) Sache. Du wärst also jetzt bei 4 Wochen.czerkus, 05.01.2020 14:58 #
Wichtig: es liest sich, als wäre er nach der ersten Krankschreibung wieder gesund und im Urlaub und hat sich jetzt erneut krank schreiben lassen. Er hat also keine 4 Wochen am Stück, sondern bloß 2 Wochen plus nun die neue Krankschreibung.Go Ahead Eagle, 05.01.2020 15:00 #
Ja, ich hab mich unklar ausgedrückt: 2 Wochen vorher, dann 2 Wochen Urlaub (wenn wirklich Urlaub und keine Krankschreibung), jetzt wieder 2 Wochen krank -> 4 Wochen
oder entscheidet das ohnehin die versicherung? schließlich weiß mein ag offiziell ja gar nicht, was mir fehlt.
ja genau, czerkus, so wird es dann sein.
vielen dank euch beiden, auch für die genesungswünsche.
vielen dank euch beiden, auch für die genesungswünsche.
Ich weiß nicht, wer das letztendlich regelt. Aber zu "entscheiden" gibt es da tatsächlich relativ wenig, da die Regeln eindeutig sind. Wichtig für dich ist, dass für die 2 Wochen Urlaub kein Krankenschein vorlag, insofern du nicht Gefahr laufen willst zukünftig in das Krankengeld zu rutschen.